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 Verkehrhaftungsversicherung – Bestmöglicher Transportschutz

Verkehrhaftungsversicherung – Bestmöglicher Transportschutz

Als Beispiel für die Verkehrhaftungsversicherung ist mit Sicherheit die HDI zu nennen, die im Bereich der Verkehrshaftungsversicherung ein zweistufiges Konzept offeriert, welches aus den Teilbereichen der Verkehrshaftung und auch der Spediteur-General-Police besteht.

Es lohnt sich, regelmäßig eine Verkehrhaftungsversicherung abzuschließen, um sich gegenüber Schadenersatzansprüchen, die sich aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsbedingungen ableiten, was eine richtige Durchführung und Beschaffung von Transporten aber auch den Prozessen der Lagerung betrifft. Einzigartig ist das Konzept der HDI, man schafft sich Wettbewerbsvorteile und die Prämie ist gemäß dem Risiko individuell bestimmt. Es entfällt beispielsweise bei Transporten, welche die Grenze überschreiten, die Versicherungssteuer. Dazu kommt noch, dass auch eine wertvolle Transparenz, was die Kosten betrifft, gegeben ist, da Spediteur- und Verladerrisiken eindeutig getrennt werden. Wenn wir uns jetzt wieder der Coronakrise widmen, so stellen wir fest, dass der Fixkostenspediteur bzw. der Frachtführer bei Ereignissen, die nicht anwendbar sind, nicht haftet. In dieser Causa würde die Verkehrhaftungsversicherung die nicht berechtigten Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer als logische und durchaus legitime Konsequenze dessen abwehren.

Ein weiterer Sektor, der natürlich auch von der Verkehrhaftungsversicherung betroffen ist, ist der Seesektor. Dazu gab es in der letzten Dekade einen Präzedenzfall beim OLG, in dem klargestellt worden ist, dass die geschätzte Schiffsankunft den Fixkostenspediteur nicht von der Fälligkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen zum vertraglich genannten Zeitpunkt entbindet. Allerdings gilt wie immer bei der Transportversicherung, dass man die Vertragsentwürfe natürlich den zuständigen Verkehrhaftungsversicherungen vorliegt, sodass Vereinbarungen, die man getroffen hat, auch tatsächlich versicherungstechnisch gedeckt sind. Wenn keine vertragliche Haftungsbeschränkung festgelegt worden ist, so kann es geschehen, dass der Fixkostenspediteur bei Schäden, die aus Verspätung entstanden sind, unter die allgemeine zivilrechtliche Verschuldenshaftung fallen, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 280 beschrieben wird. Das bedeutet, dass dann eine unbegrenzte Haftung droht. Jedoch gilt immer als Bedingung für das Eintreten dieser spezifischen Situation im Genauen, dass der Kunde die Leistung erstmal richtig in der Form auch anzumahnen hat, denn erst durch diesen Vorgang sind die Verzugsvorraussetzungen tatsächlich gegeben. Was jedoch tatsächlich limitiert ist, sind die Möglichkeiten, die sich bei der Regressführung dem Spediteur gegenüber dem sogenannten Erfüllungsgehilfen stellen. Begründet wird dies durch den Umstand, dass die meisten Reeder dafür sorgen, dass Haftung und Regress auf einem gleichen Niveau sind.

Die Haftung beschränkt daher im Allgemeinen nur auf die Höhe des Frachtwertes ohne die Verpackungsmittel mit einzuberechnen. Eine Besonderheit bildet hierbei die Hapag-Loyd, die sogar in dreifacher Frachthöhe haftet. Und da kommt auch wieder schnell die Verkehrhaftungsversicherung ins Rennen! Denn, sofern die Haftung des Seefrachtspediteurs eindeutig festgestellt wird, so haftet die Verkehrhaftungsversicherung meistens dafür in voller Schadenshöhe für den entstandenen Schaden. Prosktiv für Schadensersatz und damit unter Umständen auch im direkten Zusammenhang stehende und verbundene Konfliktsituationen sind effektiv dadurch vermeidbar, dass man in der Kommunikation, gerade auch bei Störungen, eng miteinander verbunden ist und darüber hinaus Alternativlösungen anstrebt. Dazu herrscht auch ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis, was durch den Kauf der Verlader bei den Reedereien von Schiffsraum, welcher dann für die eigene Ladung bestimmt ist, begründet. Dazu kommt auch noch, dass die Carrier gar nicht in die Haftung zu nehmen sind.

Ferner ist darauf zu achten, dass insbesondere im Zuge der letzten Entwicklungen zu sehen ist, dass Verspätungen, die Schadensfälle für die Versicherungen bedeuten, dramatisch zugenommen haben. Der am Anfang beschriebene Präzedenzfall hat ,nicht nur auf nationaler Ebene in Deutschland, sondern auch auf internationaler Ebene, für große Wellen gesorgt. Um nochmal das vorrangende Beispiel etwas zu spezifizieren, muss man sagen, dass bei jenem die Lieferfrist für einen Transport von Kühlcontainern um mehrere Wochen überschritten worden ist und im Zuge dessen die Haftung des Spediteurs diskutiert wurde.
Kurzfristig gab es auch die Insolvenz von Hanjin, die für mediales Interesse sorgte. Arrestpfändungen führten dazu, dass viele Schiffe über mehrere Wochen hinweg in den Häfen nicht abgefertigt werden konnten. Monetär wurde zwar in dieser Causa Einigkeit erzielt, jedoch nicht in anderen Teilaspekten, die für die gesamte Branche eine enorme Bedeutung haben.