Luftfahrtversicherung
Begeisterte Piloten wissen, dass sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Passagiere und der Menschen am Boden oberste Priorität hat. Aus diesem Grund sollten alle, die das Fliegen lieben und gar nicht genug davon bekommen können, bereits vor ihren erstmaligen Einstieg ins Cockpit überlegen, wie Sicherheit effektiv gewährleistet werden kann.
Neben einer fundierten Pilotenausbildung, die viel theoretischen Unterricht sowie zahlreiche Stunden im Flugsimulator beinhaltet, ist der Abschluss einer Luftfahrtversicherung unbedingt empfehlenswert.
- Ultraleichtflugzeuge
- Motorsegler
- ein- oder zweimotorige Flugzeuge
- Ballons
- Helikopter
- Luftsportgeräte (zum Beispiel Fallschirme)
Die meisten Anbieter von Luftfahrtversicherungen sind sehr seriös und haben viel Erfahrung am Markt. So bieten fast alle Unternehmen eine fachkundige Beratung an, die online oder persönlich erfolgen kann. Vor Vertragsabschluss wird eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt, auf deren Basis die Leistungen der Versicherung sowie die zu zahlenden Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Bei den meisten Versicherungsunternehmen wird dem Versicherten ein konkreter Ansprechpartner zugeteilt, der für dessen Anliegen, auch nach Abschluss des Versicherungsvertrags, zuständig ist.
Der Ansprechpartner ist dabei Experte für einen bestimmten Luftfahrzeugtyp (vom Kleinflieger bis zum Businessjet sind die Kompetenzen weit gestreut). Darüber hinaus bieten die meisten Versicherungsunternehmen attraktive Einzel- und Flottenversicherungen an. Wer also mehr als ein Luftfahrzeug versichern möchte, muss nicht mehrere Versicherungsverträge abschließen, sondern kann einen Flottenversicherungsvertrag abschließen.
Im Schadensfall wird nach der Schadenmeldung die Expertise durch den Versicherer schnell und transparent angefertigt, so dass eine mögliche Auszahlung schnell erfolgt.
Eine Luftfahrzeug Kaskoversicherung sichert Versicherungsnehmer aus der Luftfahrt gegen Teil- und Totalschäden ab. Im Versicherungsschutz enthalten sind alle Gegebenheiten und Gefahren, denen ein Luftfahrzeug typischerweise ausgesetzt sein kann. Bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme werden alle Schäden übernommen.
Sollten auch eine etwaige Sonderausrüstung oder besondere Instrumente beschädigt worden sein, zahlt die Versicherung diese nur dann, wenn dies vorab vertraglich über eine Sonderklausel vereinbart wurde. Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt bedenken, dass eine Sonderausstattung nicht über eine Standardversicherung mitversichert ist. Die Prämie für den Schutz von Sonderzubehör ist immer abhängig davon, wie erfahren der Pilot ist und ob dieser bereits in der Vergangenheit seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen musste.
Der Geltungsbereich einer Luftfahrtversicherung kann sich über ganz Europa und auch über die ganze Welt erstrecken. Auch dies wird im Vertrag festgehalten.
- die Versicherungssummen sind immer frei wählbar
- durch eine einmalige Invaliditätsleistung und eine lebenslange Unfallrente profitieren Versicherungsnehmer von einer doppelten finanziellen Absicherung im Schadensfall
- Invaliditätsleistungen sind bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent möglich
- bei einer vollen Invalidität kann eine Auszahlung in Höhe von bis zu der fünffachen Invaliditätsgrundsumme erfolgen
- kosmetische Operationen und Bergungskosten können häufig kostenfrei mitversichert werden
- Krankenhaustagegeld
- Todesfallabsicherung
Zusätzlich zu den oben angeführten Versicherungen können noch verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Ob und inwieweit sich diese für den Versicherungsnehmer lohnen, ist immer individuell.
Es macht jedoch auf jeden Fall Sinn, wenn sich Piloten, Fluglehrer und Flugschüler unverbindlich über diese Versicherungsarten informieren:
- Kriegsdeckung
- subsidiäre Haftpflichtversicherung
- Fluglehrer Versicherung
- Flugplatzhalter Versicherung
- Luftsportverein Versicherung
- Flugveranstaltungs Versicherung
- Drohnen- und Multicopter Versicherung
- Versicherung für Produktions- und Unterhalterbetriebe
Seit kurzer Zeit bieten viele Versicherungsunternehmen die neue Versicherungsart Pilotenrechtsschutzversicherung an. Diese Versicherung übernimmt alle Kosten, die auf Grund von europaweiten Ordnungswidrigkeiten- und Straftaten im Luftfahrtbereich entstanden sind. So sind beispielsweise Luftraumverletzungen durch den Einflug in Kontrollzonen mitversichert.
Zudem beinhaltet eine Pilotenrechtsschutzversicherung in der Regel eine kostenlose telefonische juristische Erstberatung zu allen Fragen betreffend dem Luftrecht. Die Beratung erfolgt dabei durch Luftfahrtjuristen.