Ausstellungsversicherung – Ein wertvoller Schutz
Am Beispiel von Generali kann man sich die Ausstellungsversicherung näher betrachten. Sie gilt für Waren, Kunstgegenstände und Objekte, welche einen Rundumschutz gemäß der Handhabung der Allgefahrendeckung erhalten. Das bedeutet einen Versicherungsschutz, der für Kunst- oder auch Warenausstellungen offeriert wird, welche durch Händler, Unternehmen oder auch Handwerkern durchgeführt werden, oder durch Künstler oder Vereine. Das Besondere ist in diesem Zusammenhang, dass die Gegenstände im In- und auch im Ausland beispielsweise in Messen, aber auch in Galerien und sogar auf Freigeländen versichert sind. Aber diese Ausstellungsversicherung bietet noch mehr! Wenn Personen mit dem Stand auf zum Beispiel einer Messe beauftragt werden, so wird auch deren Eigentum im Rahmen der Ausstellungsversicherung mitversichert. Dazu wird auch neben den Gütern, die ausgestellt werden, auch die für das Event erforderliche Standardausrüstung mitversichert, wozu unter anderem Werbetafeln und ferner von besonderer Relevanz auch noch der Umstand ist, dass über die Generali tatsächlich auch die Vor- und Nachlagerungen, die gemacht werden müssen, bis zu 30 Tage mitversichert sind. Die Prämisse hierbei ist jedoch ein direkter Zusammenhang mit der Ausstellung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Versicherung entweder für eine Einzelausstellung oder aber auch für eine Jahresausstellung gewählt werden kann, was für das zuletzt vorgeschlagene Modell eine Absicherung bei allen Events gemäß der gerade beschriebenen Leistungen bedeutet. Im Zuge der Situation in der Coronakrise, aufgrund welcher bereits viele Messen abgesagt werden mussten, die sonst das Gesicht einer Stadt für den Messezeitraum darstellen, bewirkt auch das verstärkte Auseinandersetzen mit der Ausstellungsversicherung. Sofern ein entsprechender Versicherungsschutz über eine erweiterte Ausstellungsversicherung vorhanden ist, so kann dem finanziellen Schaden, der durch entfallene Standgelder und durch Transportkosten, die angefallen sind, wenn beispielsweise erst kurz vor Beginn einer Ausstellung jene abgesagt wird, effektiv vorgebeugt werden. Jedoch gilt es zu beachten, dass der Deckungsschutz für behördlich angeordnete Messeansagen zumeist über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen limitiert ist. Daher ist besonders wichtig zu betonen, dass es davon abhängt, ob ein Veranstalter, wenn ein Event abgesagt wurde, für die Kosten von einer Veranstaltung aus eigener Tasche aufkommen muss, mit welchem Grund die Messe abgesagt wurde und welche Ausstellungsbedingungen mit den Ausstellern getroffen worden sind, welche Bedingungenn bei der Buchung der Aussteller vorlagen. Dazu gibt es im Allgemeinen wie so oft im Versicherungsrecht bestimmte Klauseln, welche eine Haftung von einem Veranstalter für eine Begebenheit, welche sich nicht voraussehen lässt und für eine dem Plan entsprechende Durchführung von der Ausstellung unmöglich macht und daher nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.
Epidemien wie die Coronakrise sind per se nicht im Regelfall versichert, wobei es Zusatzvereinbarungen mitunter gibt, die im Zweifelsfall schützen können. Das ist jedoch sehr selten und zudem höchstindividuell. Eine weitere Besonderheit bei den Ausstellungsversicherungen ist es, dass sie aufgrund der momentanen Lage wohl mit die am meisten recherchierte Versicherung ist, was die Transportversicherungen betrifft. Das hängt damit zusammen, dass auf nationt Ebene alle Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt worden sind und größere Ansammlungen von Menschen, wie es bei Messen normal ist, vermieden werden sollen. Aber auch in anderen Situationen als der Coronakrise, welche die Ausstellungsbranche quasi in Gänze lahmgelegt hat, gibt es Fallbeispiele, die näher darauf eingehen. Auch, wenn angedacht ist, eine Betriebsfeier zu veranstalten, so ist zuletzt öfter in den Medien davon zu hören gewesen, dass es hierfür einer Ausstellungsversicherung Bedarf und das stimmt auch. Es muss jedoch diese Versicherung mit der Spezifikation für Sachwerte und Technik abgeschlossen werden. Übrigens, wenn für das Unternehmen sonst eine Ausstellungsversicherung keinen Sinn ergibt, aber trotzdem geliebäugelt wird, eine Betriebsfeier zu machen, so wird dringend zur bereits vorgestellten Einmalvariante geraten, welche zum Beispiel durch die Generali angeboten wird. Für den vorgestellten Fall der Betriebsfeier eignen sich besonders gut Versicherungspakete und für den Fall der Veranstaltungsversicherung ist auch der NÜRNBERGER Veranstaltungsschutz eine gute Adresse. Was die Ausstellungsversicherung im Generellen betrifft, ist festzuhalten, dass sie viele Sorgen nimmt, denn auf Messen kann man ganz schnell den Überblick verlieren.
Um einen Kontrast zu der Tiefkühlgutversicherung zu ziehen ist ein spannender Randaspekt, dass der ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthaltene Schatz gegen Terror bei der Allianz Austria im Lebensmitteleinzelhandel wohl wirklich, zum Glück (!), keinerlei Gefahr darstellt, bei Messen jedoch schon. Es lohnt sich, seine besonderen Wünsche für die individuelle Situation bei der Ausstellungsversicherung beim Versicherer von Beginn an zu benennen.