Tiefkühlgutversicherung
Eine Tiefkühlgutversicherung bietet Versicherungsnehmern Versicherungsschutz für gewerblich genutzte tiefgefrorene Lebens- und Genussmittel. Zusätzlich sind mitversichert tiefgefrorene Halbfabrikate und Rohstoffe während der Einlagerung in dafür geeignete Tiefkühltruhen. Vitrinen, Tiefkühlräume und Tiefkühlhäuser. Zusätzlich ist der An- und Abtransport der Waren versicherbar.
Damit die Tiefkühlgutversicherung Schäden übernimmt, ist es erforderlich, dass die gelagerte Ware stets einer Temperatur von minus 18 Grad oder weniger ausgesetzt ist.
Eine Tiefkühlgutversicherung wird hauptsächlich von Einzelhändlern abgeschlossen. Gut zu wissen ist, dass auch in der Hausratversicherung erweiterte Deckungen für den Versicherungsschutz angeboten werden, sollte eine Kühlanlage ausfallen.
- Sole-, Ammoniak- und Kältemittelschäden
- Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit
- alle Arten von Wasserschäden
- Einbruch
- Versagen, Ausfälle sowie das Niederbrechen der maschinellen Kühleinrichtung
- Blitzeinschlag, Brand und Explosion
Sollte ein Schaden aufgetreten sein, ist dieser unverzüglich dem Versicherungsunternehmen zu melden. Nach Eingang der Schadensmeldung fertigt der Versicherer eine Expertise an und ersetzt in einem berechtigten Schadensfall den Wiederbeschaffungswert von Waren jeglicher Art und Güte.
Besonders wichtig ist, dass die Bedienungs- und Wartungsvorschriften für die Tiefkühlanlage genauestens beachtet werden. Hierzu gehört speziell das regelmäßige Abtauen der Anlage sowie die empfohlene Überprüfung dieser durch Fachkräfte. Die Waren, die eingelagert und gekühlt werden sollen, sind gemäß den Bedienungsvorschriften entsprechend dem Zweck vorzubereiten.
Tiefkühlräume dürfen nur zur Einlagerung von eigener Tiefkühlware verwendet werden (der Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten wirkt sich nicht nachteilig aus).
Zudem muss jederzeit eine Reserveanlage vorhanden sein, auf welche notfalls, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, umgeschaltet werden kann. Des Weiteren muss zu jedem Zeitpunkt ein Temperaturschreiber verfügbar sein. Der Temperaturschreiber ermöglicht ein zusätzliches Ablesen, beispielsweise am Wochenende, in der Nacht und an Feiertagen. Die jeweiligen Werte müssen in einem Journal dokumentiert werden. Eine versicherte Kühlanlage darf nicht älter als fünf Jahre sein. Außerdem muss das Gerät nachweislich innerhalb der letzten drei Jahre generalüberholt worden sein.
Weiter wird vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer einen bereits laufenden Wartungsvertrag vorlegen kann.
Bei Tiefkühltruhen- und vitrinen muss mindestens dreimal pro Tag die Temperatur geprüft werden. Außerdem müssen Eisansätze direkt entfernt werden. Das Kühlgerät muss darüber hinaus immer ordnungsgemäß befüllt und vor Sonne, Zugluft und Außenwärme geschützt werden. Auch muss stets die Stromversorgung kontrolliert werden. Sollte diese nicht einwandfrei funktionieren, so ist diese schnellstmöglich zu optimieren.
Die Kühlgeräte dürfen nicht missbräuchlich verwendet und nicht mit Dingen befüllt werden, die nicht für die Einlagerung und Kühlung in dem entsprechenden Gerät geeignet sind.